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Hebesätze Hamfelde
Für Hamfelde ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Kreis Stormarn liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.
Wie Hamfelde zum Landesdurchschnitt liegt
Hamfelde liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 243 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 300 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 21 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 662-größte von 1.106 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Hamfelde ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Hamfelde | 300 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Stormarn | 360 % | Berichtsjahr 2024 | −60 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −80 Prozentpunkte |
Von 55 Gemeinden im Kreis Stormarn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Hamfelde auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Hamfelde liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Hamfelde | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Stapelfeld | 300 % | 0 Prozentpunkte | 260 % |
| Hohenfelde | 295 % | −5 Prozentpunkte | 230 % |
| Feldhorst | 310 % | +10 Prozentpunkte | 315 % |
| Heidekamp | 310 % | +10 Prozentpunkte | 368 % |
| Heilshoop | 310 % | +10 Prozentpunkte | 300 % |
Was der Hebesatz in Hamfelde in Euro bedeutet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 300 % Hebesatz sind 10.027,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit diesem Satz und eigenen Werten.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Hamfelde nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Hamfelde noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Aufkommen der Realsteuern in Hamfelde
| Merkmal | Betrag | je Einwohner |
|---|---|---|
| Gewerbesteuer | 155.025 Euro | 298 Euro |
| davon Gewerbesteuerumlage | 18.102 Euro | 35 Euro |
| Grundsteuer B | 60.131 Euro | 116 Euro |
| Grundsteuer A | 3.491 Euro | 7 Euro |
| Einwohner am 31.12.2024 | 520 | |
Je Einwohner flossen Hamfelde im Berichtsjahr 2024 298 Euro Gewerbesteuer zu — unter dem Median aller Gemeinden, der bei 383 Euro liegt. Im Land Schleswig-Holstein liegt der Median bei 375 Euro.
Bei 520 Einwohnern hängt der Wert je Einwohner stark an einzelnen Betrieben und schwankt von Jahr zu Jahr; er eignet sich kaum für Vergleiche.
Quelle: Realsteuervergleich der Statistischen Ämter, Tabelle 71231-01-03-5, Berichtsjahr 2024; Bevölkerung: Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamtes zum 31.12.2024. Die Reihenfolge aller größeren Gemeinden zeigt die Rangliste nach Aufkommen je Einwohner.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Hamfelde
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Hamfelde?
In Hamfelde gilt ein Hebesatz von 300 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 10.027,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Hamfelde?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Hamfelde hoch?
Im Vergleich zum Median Kreis Stormarn von 360 % liegt Hamfelde 60 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Hamfelde legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.