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Baden-Württemberg Ortenaukreis Gutach (Schwarzwaldbahn)

Hebesätze Gutach (Schwarzwaldbahn)

Ortenaukreis · AGS 08317039 · 2.327 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Gutach (Schwarzwaldbahn) beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Ortenaukreis liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Was der Wert für Gutach (Schwarzwaldbahn) bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Gutach (Schwarzwaldbahn) im niedrigsten Fünftel; der Satz von 340 % kommt insgesamt 545 mal vor. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 875-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Gutach (Schwarzwaldbahn) im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gutach (Schwarzwaldbahn), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gutach (Schwarzwaldbahn) 340 % Berichtsjahr 2024
Median Ortenaukreis 350 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 51 Gemeinden im Ortenaukreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gutach (Schwarzwaldbahn) auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Ortenaukreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gutach (Schwarzwaldbahn) Grundsteuer B
Ettenheim 340 % 0 Prozentpunkte 360 %
Kippenheim 340 % 0 Prozentpunkte 300 %
Lauf 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Meißenheim 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Oberwolfach 340 % 0 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Gutach (Schwarzwaldbahn) konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 340 % sind das 11.364,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Gutach (Schwarzwaldbahn), auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Gutach (Schwarzwaldbahn) noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gutach (Schwarzwaldbahn)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gutach (Schwarzwaldbahn)?

In Gutach (Schwarzwaldbahn) gilt ein Hebesatz von 340 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.364,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gutach (Schwarzwaldbahn)?

Gutach (Schwarzwaldbahn) setzt die Grundsteuer B auf 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Gutach (Schwarzwaldbahn) hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Gutach (Schwarzwaldbahn) liegt 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Gutach (Schwarzwaldbahn) legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Gutach (Schwarzwaldbahn)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.