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Bayern Landkreis Ostallgäu Günzach

Hebesätze Günzach

Landkreis Ostallgäu · AGS 09777138 · 1.432 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

320 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Günzach aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Ostallgäu liegt bei 320 % und damit auf demselben Wert.

Wo Günzach im Vergleich steht

Der Wert von 320 % ordnet Günzach im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 434 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.652-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Günzach nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Günzach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Günzach 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ostallgäu 320 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 45 Gemeinden im Landkreis Ostallgäu mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Günzach auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Günzach mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Ostallgäu mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Günzach Grundsteuer B
Bidingen 320 % 0 Prozentpunkte 400 %
Halblech 320 % 0 Prozentpunkte 300 %
Lamerdingen 320 % 0 Prozentpunkte 400 %
Lechbruck am See 320 % 0 Prozentpunkte 380 %
Obergünzburg 320 % 0 Prozentpunkte 380 %

Ein Rechenbeispiel für Günzach

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 320 % macht daraus 10.696,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Günzach beschliesst

Günzach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Günzach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Günzach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Günzach?

Der Hebesatz liegt bei 320 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.696,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Günzach?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Günzach hoch?

Gemessen am Median Landkreis Ostallgäu von 320 % liegt der Satz von Günzach genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Günzach legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Günzach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.