Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Bayern Landkreis Lindau (Bodensee) Grünenbach

Hebesätze Grünenbach

Landkreis Lindau (Bodensee) · AGS 09776113 · 1.565 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Grünenbach ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Landkreis Lindau (Bodensee) liegt bei 335 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte.

Wie Grünenbach bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Grünenbach im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.594 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.576-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Grünenbach nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Grünenbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Grünenbach 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Lindau (Bodensee) 335 % Berichtsjahr 2024 +45 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Landkreis Lindau (Bodensee) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Grünenbach auf Platz 16, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Grünenbach mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Lindau (Bodensee) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Grünenbach Grundsteuer B
Nonnenhorn 380 % 0 Prozentpunkte 430 %
Wasserburg (Bodensee) 380 % 0 Prozentpunkte 340 %
Hergatz 360 % −20 Prozentpunkte 390 %
Heimenkirch 350 % −30 Prozentpunkte 350 %
Lindau (Bodensee) 410 % +30 Prozentpunkte 437 %

Ein Rechenbeispiel für Grünenbach

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Grünenbach beschliesst

Grünenbach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Grünenbach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Grünenbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Grünenbach?

Grünenbach setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Grünenbach?

Die Grundsteuer B liegt bei 450 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Grünenbach hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 335 %. Grünenbach liegt 45 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Grünenbach. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Grünenbach
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.