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Bayern Landkreis Garmisch-Partenkirchen Großweil

Hebesätze Großweil

Landkreis Garmisch-Partenkirchen · AGS 09180119 · 1.584 Einwohner

Gewerbesteuer
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Großweil gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Garmisch-Partenkirchen liegt bei 360 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Großweil hoch?

514 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 360 % fest. Damit liegt Großweil im zweiten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.380 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.565-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Großweil im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Großweil, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Großweil 360 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Garmisch-Partenkirchen 360 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte

Von 22 Gemeinden im Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Großweil auf Platz 11, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Großweil mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Großweil Grundsteuer B
Bad Bayersoien 360 % 0 Prozentpunkte 480 %
Krün 360 % 0 Prozentpunkte 400 %
Bad Kohlgrub 350 % −10 Prozentpunkte 450 %
Eschenlohe 350 % −10 Prozentpunkte 420 %
Ettal 350 % −10 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Großweil konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 360 %, also 12.033,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Großweil beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Großweil, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Großweil noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Großweil

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Großweil?

360 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.033,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Großweil?

Großweil setzt die Grundsteuer B auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Großweil hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Garmisch-Partenkirchen von 360 % liegt Großweil genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Großweil. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Großweil
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.