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Schleswig-Holstein Kreis Stormarn Großhansdorf

Hebesätze Großhansdorf

Kreis Stormarn · AGS 01062023 · 9.491 Einwohner

Gewerbesteuer
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Großhansdorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 315 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 350 %. Der Median Kreis Stormarn liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Großhansdorf hoch?

42 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 315 % fest. Damit liegt Großhansdorf im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 169 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 60-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Großhansdorf im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Großhansdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Großhansdorf 315 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Stormarn 360 % Berichtsjahr 2024 −45 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −65 Prozentpunkte

Von 55 Gemeinden im Kreis Stormarn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Großhansdorf auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Großhansdorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Stormarn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Großhansdorf Grundsteuer B
Barnitz 312 % −3 Prozentpunkte 319 %
Klein Wesenberg 312 % −3 Prozentpunkte 350 %
Wesenberg 312 % −3 Prozentpunkte 370 %
Westerau 312 % −3 Prozentpunkte 370 %
Zarpen 312 % −3 Prozentpunkte 370 %

Was die Gewerbesteuer in Großhansdorf konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 315 %, also 10.528,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.172,63 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Großhansdorf beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Großhansdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Großhansdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Großhansdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Großhansdorf?

Der Hebesatz liegt bei 315 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.528,88 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Großhansdorf?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 350 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Großhansdorf hoch?

Der Median Kreis Stormarn liegt bei 360 %. Großhansdorf liegt damit 45 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Großhansdorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Großhansdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.