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Hebesätze Barnitz
In Barnitz gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 312 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 319 %. Der Median Kreis Stormarn liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 48 Prozentpunkte.
Wie Barnitz zum Landesdurchschnitt liegt
Barnitz liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 10 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 312 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 160 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 471-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.
Barnitz im Zahlenvergleich
Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Barnitz | 312 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Stormarn | 360 % | Berichtsjahr 2024 | −48 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −68 Prozentpunkte |
Von 55 Gemeinden im Kreis Stormarn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Barnitz auf Platz 8, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Vergleichbare Gemeinden in der Nähe
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Barnitz | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Klein Wesenberg | 312 % | 0 Prozentpunkte | 350 % |
| Wesenberg | 312 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Westerau | 312 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Zarpen | 312 % | 0 Prozentpunkte | 370 % |
| Feldhorst | 310 % | −2 Prozentpunkte | 315 % |
Gewerbesteuer in Barnitz an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 312 % Hebesatz sind 10.428,60 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.272,90 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wo die Festsetzung für Barnitz nachzulesen ist
Zuständig für die Festsetzung ist Barnitz selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Barnitz noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Barnitz
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Barnitz?
Barnitz setzt 312 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.428,60 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Barnitz?
Barnitz setzt die Grundsteuer B auf 319 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Barnitz hoch?
Im Vergleich zum Median Kreis Stormarn von 360 % liegt Barnitz 48 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Barnitz per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.