Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Niedersachsen Landkreis Stade Großenwörden

Hebesätze Großenwörden

Landkreis Stade · AGS 03359019 · 476 Einwohner

Gewerbesteuer
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
460 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Großenwörden gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 430 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 460 %. Der Median Landkreis Stade liegt bei 430 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Großenwörden bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Großenwörden im höchsten Fünftel; der Satz von 430 % kommt insgesamt 91 mal vor. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 805 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 922-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Großenwörden ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Großenwörden, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Großenwörden 430 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Stade 430 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte

Von 40 Gemeinden im Landkreis Stade mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Großenwörden auf Platz 18, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Stade mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Großenwörden Grundsteuer B
Burweg 430 % 0 Prozentpunkte 460 %
Engelschoff 430 % 0 Prozentpunkte 440 %
Kutenholz 430 % 0 Prozentpunkte 525 %
Oldendorf 430 % 0 Prozentpunkte 460 %
Apensen 435 % +5 Prozentpunkte 500 %

Was der Hebesatz in Großenwörden in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 430 % sind das 14.372,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Großenwörden nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Großenwörden nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Großenwörden noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Großenwörden

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Großenwörden?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 430 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 14.372,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Großenwörden?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 460 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Großenwörden hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 430 %. Großenwörden liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Großenwörden legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Großenwörden
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.