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Schleswig-Holstein Kreis Stormarn Großensee

Hebesätze Großensee

Kreis Stormarn · AGS 01062022 · 1.830 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Großensee setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Kreis Stormarn liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Großensee im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Großensee im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 672 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 234-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Großensee im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Großensee, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Großensee 380 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Stormarn 360 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 55 Gemeinden im Kreis Stormarn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Großensee auf Platz 35, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Großensee mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Stormarn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Großensee Grundsteuer B
Ahrensburg 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Ammersbek 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Bad Oldesloe 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Bargfeld-Stegen 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Delingsdorf 380 % 0 Prozentpunkte 425 %

Was die Gewerbesteuer in Großensee konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Großensee beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Großensee, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Großensee noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Großensee

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Großensee?

Großensee setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Großensee?

Die Grundsteuer B liegt bei 380 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Großensee hoch?

Gemessen am Median Kreis Stormarn von 360 % liegt der Satz von Großensee 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Großensee durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Großensee
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.