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Schleswig-Holstein Kreis Stormarn Bad Oldesloe

Hebesätze Bad Oldesloe

Kreis Stormarn · AGS 01062004 · 24.919 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Bad Oldesloe, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Bad Oldesloe setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 425 %. Der Median Kreis Stormarn liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Bad Oldesloe im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Bad Oldesloe im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 672 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 16-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Bad Oldesloe im Zahlenvergleich

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bad Oldesloe, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bad Oldesloe 380 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Stormarn 360 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 55 Gemeinden im Kreis Stormarn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bad Oldesloe auf Platz 35, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Kreis Stormarn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bad Oldesloe Grundsteuer B
Ahrensburg 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Ammersbek 380 % 0 Prozentpunkte 450 %
Bargfeld-Stegen 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Delingsdorf 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Elmenhorst 380 % 0 Prozentpunkte 425 %

Gewerbesteuer in Bad Oldesloe an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo die Festsetzung für Bad Oldesloe nachzulesen ist

Zuständig für die Festsetzung ist Bad Oldesloe selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Bad Oldesloe noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bad Oldesloe

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bad Oldesloe?

Bad Oldesloe setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bad Oldesloe?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 425 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Bad Oldesloe hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 360 %. Bad Oldesloe liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Bad Oldesloe. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Bad Oldesloe
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.