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Schleswig-Holstein Kreis Pinneberg Groß Offenseth-Aspern

Hebesätze Groß Offenseth-Aspern

Kreis Pinneberg · AGS 01056017 · 473 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Groß Offenseth-Aspern ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 290 %. Der Median Kreis Pinneberg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 80 Prozentpunkte.

Was der Wert für Groß Offenseth-Aspern bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Groß Offenseth-Aspern im niedrigsten Fünftel; der Satz von 300 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 21 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 701-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Groß Offenseth-Aspern nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Groß Offenseth-Aspern, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Groß Offenseth-Aspern 300 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Pinneberg 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 49 Gemeinden im Kreis Pinneberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Groß Offenseth-Aspern auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Groß Offenseth-Aspern mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Pinneberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Groß Offenseth-Aspern Grundsteuer B
Rellingen 325 % +25 Prozentpunkte 310 %
Bullenkuhlen 330 % +30 Prozentpunkte 300 %
Langeln 330 % +30 Prozentpunkte 300 %
Bevern 340 % +40 Prozentpunkte 310 %
Ellerbek 340 % +40 Prozentpunkte 340 %

Ein Rechenbeispiel für Groß Offenseth-Aspern

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 300 % sind das 10.027,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Groß Offenseth-Aspern beschliesst

Groß Offenseth-Aspern legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Groß Offenseth-Aspern fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Groß Offenseth-Aspern

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Groß Offenseth-Aspern?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.027,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Groß Offenseth-Aspern?

Groß Offenseth-Aspern setzt die Grundsteuer B auf 290 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Groß Offenseth-Aspern hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Pinneberg von 380 % liegt Groß Offenseth-Aspern 80 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Groß Offenseth-Aspern per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Groß Offenseth-Aspern
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.