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Schleswig-Holstein Kreis Pinneberg Bullenkuhlen

Hebesätze Bullenkuhlen

Kreis Pinneberg · AGS 01056011 · 394 Einwohner

Gewerbesteuer
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Bullenkuhlen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 330 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Kreis Pinneberg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Was der Wert für Bullenkuhlen bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Bullenkuhlen im niedrigsten Fünftel; der Satz von 330 % kommt insgesamt 429 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 245 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 778-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Bullenkuhlen im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Bullenkuhlen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Bullenkuhlen 330 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Pinneberg 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte

Von 49 Gemeinden im Kreis Pinneberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Bullenkuhlen auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Bullenkuhlen

Gemeinden im Kreis Pinneberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Bullenkuhlen Grundsteuer B
Langeln 330 % 0 Prozentpunkte 300 %
Rellingen 325 % −5 Prozentpunkte 310 %
Bevern 340 % +10 Prozentpunkte 310 %
Ellerbek 340 % +10 Prozentpunkte 340 %
Groß Nordende 340 % +10 Prozentpunkte 330 %

Gewerbesteuer in Bullenkuhlen an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 330 % sind das 11.030,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.671,25 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Bullenkuhlen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Bullenkuhlen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Bullenkuhlen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Bullenkuhlen?

Bullenkuhlen setzt 330 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.030,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Bullenkuhlen?

300 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Bullenkuhlen hoch?

Der Median Kreis Pinneberg liegt bei 380 %. Bullenkuhlen liegt damit 50 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Bullenkuhlen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Bullenkuhlen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.