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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Rügen Gremersdorf-Buchholz

Hebesätze Gremersdorf-Buchholz

Landkreis Vorpommern-Rügen · AGS 13073034 · 670 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

400 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Gremersdorf-Buchholz aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 300 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Rügen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 25 Prozentpunkte.

Wie Gremersdorf-Buchholz zum Landesdurchschnitt liegt

Gremersdorf-Buchholz liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 616 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 375-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Gremersdorf-Buchholz vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gremersdorf-Buchholz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gremersdorf-Buchholz 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vorpommern-Rügen 375 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 101 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gremersdorf-Buchholz auf Platz 83, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Gremersdorf-Buchholz

Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Rügen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gremersdorf-Buchholz Grundsteuer B
Altenkirchen 400 % 0 Prozentpunkte 430 %
Bad Sülze 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Bergen auf Rügen 400 % 0 Prozentpunkte 350 %
Dettmannsdorf 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Franzburg 400 % 0 Prozentpunkte 435 %

Wie viel Gewerbesteuer in Gremersdorf-Buchholz anfällt

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Gremersdorf-Buchholz ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gremersdorf-Buchholz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gremersdorf-Buchholz?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gremersdorf-Buchholz?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 300 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Gremersdorf-Buchholz hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Vorpommern-Rügen von 375 % liegt Gremersdorf-Buchholz 25 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Gremersdorf-Buchholz selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Gremersdorf-Buchholz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.