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Rheinland-Pfalz Landkreis Südliche Weinstraße Gossersweiler-Stein

Hebesätze Gossersweiler-Stein

Landkreis Südliche Weinstraße · AGS 07337033 · 1.414 Einwohner

Gewerbesteuer
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Gossersweiler-Stein ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 365 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Südliche Weinstraße liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 15 Prozentpunkte.

Wo Gossersweiler-Stein im Vergleich steht

Der Wert von 365 % ordnet Gossersweiler-Stein im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 149 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 22 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 491-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Gossersweiler-Stein ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gossersweiler-Stein, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gossersweiler-Stein 365 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Südliche Weinstraße 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −15 Prozentpunkte

Von 75 Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gossersweiler-Stein auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gossersweiler-Stein Grundsteuer B
Barbelroth 380 % +15 Prozentpunkte 435 %
Billigheim-Ingenheim 380 % +15 Prozentpunkte 465 %
Birkenhördt 380 % +15 Prozentpunkte 465 %
Birkweiler 380 % +15 Prozentpunkte 465 %
Böchingen 380 % +15 Prozentpunkte 465 %

Was der Hebesatz in Gossersweiler-Stein in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 365 % macht daraus 12.200,13 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Gossersweiler-Stein nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Gossersweiler-Stein noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gossersweiler-Stein

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gossersweiler-Stein?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 365 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.200,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gossersweiler-Stein?

Die Grundsteuer B liegt bei 365 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Gossersweiler-Stein hoch?

Gossersweiler-Stein liegt 15 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Südliche Weinstraße von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Gossersweiler-Stein per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Gossersweiler-Stein
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.