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Baden-Württemberg Landkreis Tuttlingen Gosheim

Hebesätze Gosheim

Landkreis Tuttlingen · AGS 08327019 · 3.824 Einwohner

Gewerbesteuer
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
600 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Gosheim gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 290 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 280 %. Der Median Landkreis Tuttlingen liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wo Gosheim im Vergleich steht

Der Wert von 290 % ordnet Gosheim im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 18 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 2 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 667-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Gosheim im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gosheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gosheim 290 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Tuttlingen 340 % Berichtsjahr 2024 −50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −90 Prozentpunkte

Von 35 Gemeinden im Landkreis Tuttlingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gosheim auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Gosheim

Gemeinden im Landkreis Tuttlingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gosheim Grundsteuer B
Rietheim-Weilheim 320 % +30 Prozentpunkte 270 %
Wurmlingen 320 % +30 Prozentpunkte 270 %
Aldingen 330 % +40 Prozentpunkte 320 %
Dürbheim 330 % +40 Prozentpunkte 340 %
Frittlingen 330 % +40 Prozentpunkte 300 %

Was die Gewerbesteuer in Gosheim konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 290 % macht daraus 9.693,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.008,25 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Gosheim, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Gosheim noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gosheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gosheim?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 290 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 9.693,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gosheim?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 280 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Gosheim hoch?

Der Median Landkreis Tuttlingen liegt bei 340 %. Gosheim liegt damit 50 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Gosheim per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Gosheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.