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Niedersachsen Landkreis Vechta Goldenstedt

Hebesätze Goldenstedt

Landkreis Vechta · AGS 03460004 · 10.187 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

340 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Goldenstedt aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Landkreis Vechta liegt bei 343 %, die Differenz beträgt 3 Prozentpunkte.

Wie Goldenstedt bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Goldenstedt im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 340 % setzen bundesweit 545 Gemeinden fest. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 21 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 208-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Goldenstedt ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Goldenstedt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Goldenstedt 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vechta 343 % Berichtsjahr 2024 −3 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 10 Gemeinden im Landkreis Vechta mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Goldenstedt auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Goldenstedt

Gemeinden im Landkreis Vechta mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Goldenstedt Grundsteuer B
Bakum 340 % 0 Prozentpunkte 320 %
Visbek 345 % +5 Prozentpunkte 335 %
Damme 350 % +10 Prozentpunkte 360 %
Holdorf 350 % +10 Prozentpunkte 330 %
Lohne (Oldenburg) 330 % −10 Prozentpunkte 330 %

Was der Hebesatz in Goldenstedt in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 340 % ergibt das 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Goldenstedt nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Goldenstedt noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Goldenstedt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Goldenstedt?

340 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.364,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Goldenstedt?

310 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Goldenstedt hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 343 %. Goldenstedt liegt 3 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Goldenstedt per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Goldenstedt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.