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Schleswig-Holstein Kreis Herzogtum Lauenburg Göttin

Hebesätze Göttin

Kreis Herzogtum Lauenburg · AGS 01053035 · 62 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
240 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
220 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Göttin setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 240 %. Der Median Kreis Herzogtum Lauenburg liegt bei 324 %, die Differenz beträgt 24 Prozentpunkte.

Wie Göttin zum Landesdurchschnitt liegt

Göttin liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 243 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 300 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 21 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.085-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Göttin ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Göttin, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Göttin 300 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Herzogtum Lauenburg 324 % Berichtsjahr 2024 −24 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 132 Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Göttin auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Göttin Grundsteuer B
Basthorst 300 % 0 Prozentpunkte 240 %
Behlendorf 300 % 0 Prozentpunkte 350 %
Berkenthin 300 % 0 Prozentpunkte 370 %
Bliestorf 300 % 0 Prozentpunkte 335 %
Dahmker 300 % 0 Prozentpunkte 280 %

Was der Hebesatz in Göttin in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 300 % Hebesatz sind 10.027,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Göttin nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Göttin noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Göttin

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Göttin?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 300 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.027,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Göttin?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 240 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Göttin hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 324 %. Göttin liegt 24 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Göttin. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Göttin
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.