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Schleswig-Holstein Kreis Herzogtum Lauenburg Göldenitz

Hebesätze Göldenitz

Kreis Herzogtum Lauenburg · AGS 01053034 · 227 Einwohner

Gewerbesteuer
305 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
363 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Göldenitz ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 305 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 363 %. Der Median Kreis Herzogtum Lauenburg liegt bei 324 %, die Differenz beträgt 19 Prozentpunkte.

Wie Göldenitz bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Göldenitz im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 305 % setzen bundesweit 13 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 63 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 937-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Göldenitz vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Göldenitz, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Göldenitz 305 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Herzogtum Lauenburg 324 % Berichtsjahr 2024 −19 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −75 Prozentpunkte

Von 132 Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Göldenitz auf Platz 27, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Göldenitz liegt

Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Göldenitz Grundsteuer B
Albsfelde 310 % +5 Prozentpunkte 290 %
Basthorst 300 % −5 Prozentpunkte 240 %
Behlendorf 300 % −5 Prozentpunkte 350 %
Berkenthin 300 % −5 Prozentpunkte 370 %
Bliestorf 300 % −5 Prozentpunkte 335 %

Wie viel Gewerbesteuer in Göldenitz anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 305 % ergibt das 10.194,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.506,88 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Göldenitz und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Göldenitz ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Göldenitz

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Göldenitz?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 305 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.194,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Göldenitz?

363 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Göldenitz hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 324 %. Göldenitz liegt 19 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Göldenitz selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Göldenitz
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.