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Hebesätze Gödenroth
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Gödenroth beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Rhein-Hunsrück-Kreis liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Ist der Hebesatz in Gödenroth hoch?
2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Gödenroth im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.237-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Gödenroth im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Gödenroth | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Rhein-Hunsrück-Kreis | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 137 Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gödenroth auf Platz 11, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.
Wie die Umgebung von Gödenroth liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Gödenroth | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Alterkülz | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Altweidelbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Argenthal | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Belg | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Belgweiler | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Gewerbesteuer in Gödenroth an einem Beispiel
Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Gödenroth selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Gödenroth noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gödenroth
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gödenroth?
In Gödenroth gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gödenroth?
Die Grundsteuer B liegt bei 465 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Gödenroth hoch?
Im Vergleich zum Median Rhein-Hunsrück-Kreis von 380 % liegt Gödenroth genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Gödenroth legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.