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Hebesätze Glan-Münchweiler
380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Glan-Münchweiler aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %, die Differenz beträgt 4 Prozentpunkte.
Was der Wert für Glan-Münchweiler bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Glan-Münchweiler im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 558-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Glan-Münchweiler nach Quelle
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Glan-Münchweiler | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Kusel | 384 % | Berichtsjahr 2024 | −4 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 98 Gemeinden im Landkreis Kusel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Glan-Münchweiler auf Platz 5, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Glan-Münchweiler | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Albessen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Altenkirchen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 600 % |
| Bedesbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 476 % |
| Börsborn | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Breitenbach | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Ein Rechenbeispiel für Glan-Münchweiler
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Glan-Münchweiler legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Glan-Münchweiler fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Glan-Münchweiler
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Glan-Münchweiler?
In Glan-Münchweiler gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Glan-Münchweiler?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 465 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Glan-Münchweiler hoch?
Der Median Landkreis Kusel liegt bei 384 %. Glan-Münchweiler liegt damit 4 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Glan-Münchweiler legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Belege und Abrufdatum
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.