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Baden-Württemberg Landkreis Göppingen Gingen an der Fils

Hebesätze Gingen an der Fils

Landkreis Göppingen · AGS 08117025 · 4.555 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Gingen an der Fils setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Göppingen liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 12 Prozentpunkte.

Wo Gingen an der Fils im Vergleich steht

Der Wert von 390 % ordnet Gingen an der Fils im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 443 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 967 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 589-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Gingen an der Fils ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gingen an der Fils, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gingen an der Fils 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Göppingen 378 % Berichtsjahr 2024 +12 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Göppingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gingen an der Fils auf Platz 29, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Göppingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gingen an der Fils Grundsteuer B
Eschenbach 390 % 0 Prozentpunkte 420 %
Bad Ditzenbach 395 % +5 Prozentpunkte 430 %
Deggingen 385 % −5 Prozentpunkte 440 %
Ebersbach an der Fils 385 % −5 Prozentpunkte 480 %
Geislingen an der Steige 395 % +5 Prozentpunkte 445 %

Was der Hebesatz in Gingen an der Fils in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 390 % macht daraus 13.035,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Gingen an der Fils nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Gingen an der Fils noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gingen an der Fils

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gingen an der Fils?

In Gingen an der Fils gilt ein Hebesatz von 390 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gingen an der Fils?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 420 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Gingen an der Fils hoch?

Gemessen am Median Landkreis Göppingen von 378 % liegt der Satz von Gingen an der Fils 12 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Gingen an der Fils legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Gingen an der Fils
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.