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Hessen Vogelsbergkreis Gemünden (Felda)

Hebesätze Gemünden (Felda)

Vogelsbergkreis · AGS 06535005 · 2.730 Einwohner

Gewerbesteuer
418 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
402 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
402 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Gemünden (Felda) ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 418 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 402 %. Der Median Vogelsbergkreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 18 Prozentpunkte.

Wo Gemünden (Felda) im Vergleich steht

Der Wert von 418 % ordnet Gemünden (Felda) im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 20 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 330 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 393-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Gemünden (Felda) vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gemünden (Felda), je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gemünden (Felda) 418 % Berichtsjahr 2024
Median Vogelsbergkreis 400 % Berichtsjahr 2024 +18 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +38 Prozentpunkte

Von 19 Gemeinden im Vogelsbergkreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gemünden (Felda) auf Platz 15, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Vogelsbergkreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gemünden (Felda) Grundsteuer B
Homberg (Ohm) 420 % +2 Prozentpunkte 580 %
Ulrichstein 420 % +2 Prozentpunkte 490 %
Alsfeld 425 % +7 Prozentpunkte 485 %
Freiensteinau 400 % −18 Prozentpunkte 365 %
Herbstein 400 % −18 Prozentpunkte 400 %

Wie viel Gewerbesteuer in Gemünden (Felda) anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 418 % macht daraus 13.971,65 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.270,15 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Gemünden (Felda) und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Gemünden (Felda) ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gemünden (Felda)

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gemünden (Felda)?

Der Hebesatz liegt bei 418 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.971,65 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gemünden (Felda)?

402 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Gemünden (Felda) hoch?

Gemünden (Felda) liegt 18 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Vogelsbergkreis von 400 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Gemünden (Felda) legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Gemünden (Felda)
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.