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Hebesätze Gau-Weinheim
Für Gau-Weinheim ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Alzey-Worms liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Wie Gau-Weinheim bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Gau-Weinheim im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.112-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Gau-Weinheim im Zahlenvergleich
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Gau-Weinheim | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Alzey-Worms | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 69 Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gau-Weinheim auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Gemeinden nahe am Wert von Gau-Weinheim
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Gau-Weinheim | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bechtheim | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Bermersheim | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Bornheim | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Dintesheim | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Dittelsheim-Heßloch | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Gewerbesteuer in Gau-Weinheim an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Zuständig für die Festsetzung ist Gau-Weinheim selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Gau-Weinheim noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gau-Weinheim
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gau-Weinheim?
Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gau-Weinheim?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Gau-Weinheim hoch?
Gemessen am Median Landkreis Alzey-Worms von 380 % liegt der Satz von Gau-Weinheim genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Gau-Weinheim durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.