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Niedersachsen Landkreis Nienburg (Weser) Gandesbergen

Hebesätze Gandesbergen

Landkreis Nienburg (Weser) · AGS 03256008 · 530 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
335 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
335 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Gandesbergen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 335 %. Der Median Landkreis Nienburg (Weser) liegt bei 398 %, die Differenz beträgt 18 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Gandesbergen hoch?

2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Gandesbergen im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Niedersachsen steht die Gemeinde auf Platz 249 von 941, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 904-grösste von 941 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Gandesbergen im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Gandesbergen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Gandesbergen 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nienburg (Weser) 398 % Berichtsjahr 2024 −18 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 36 Gemeinden im Landkreis Nienburg (Weser) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Gandesbergen auf Platz 8, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Wie die Umgebung von Gandesbergen liegt

Gemeinden im Landkreis Nienburg (Weser) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Gandesbergen Grundsteuer B
Drakenburg, Flecken 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Eystrup 380 % 0 Prozentpunkte 350 %
Hämelhausen 380 % 0 Prozentpunkte 330 %
Heemsen 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Raddestorf 380 % 0 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Gandesbergen konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Gandesbergen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Gandesbergen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Gandesbergen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Gandesbergen?

Gandesbergen setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Gandesbergen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 335 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Gandesbergen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 398 %. Gandesbergen liegt 18 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Gandesbergen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Gandesbergen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.