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Bayern Landkreis Passau Fürstenzell

Hebesätze Fürstenzell

Landkreis Passau · AGS 09275122 · 8.400 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Fürstenzell, M

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Fürstenzell setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Passau liegt bei 345 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Was der Wert für Fürstenzell bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Fürstenzell im niedrigsten Fünftel; der Satz von 340 % kommt insgesamt 545 mal vor. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 835 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 303-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Fürstenzell im Zahlenvergleich

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Fürstenzell, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Fürstenzell 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Passau 345 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Passau mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Fürstenzell auf Platz 14, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Fürstenzell

Gemeinden im Landkreis Passau mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Fürstenzell Grundsteuer B
Aidenbach 340 % 0 Prozentpunkte 330 %
Beutelsbach 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Kirchham 340 % 0 Prozentpunkte 320 %
Rotthalmünster 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Sonnen 340 % 0 Prozentpunkte 340 %

Gewerbesteuer in Fürstenzell an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 340 % sind das 11.364,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Zuständig für die Festsetzung ist Fürstenzell selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Fürstenzell noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Fürstenzell

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Fürstenzell?

340 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.364,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Fürstenzell?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Fürstenzell hoch?

Gemessen am Median Landkreis Passau von 345 % liegt der Satz von Fürstenzell 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Fürstenzell durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Fürstenzell
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.