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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Ludwigslust-Parchim Friedrichsruhe

Hebesätze Friedrichsruhe

Landkreis Ludwigslust-Parchim · AGS 13076038 · 932 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Friedrichsruhe ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 2 Prozentpunkte.

Wie Friedrichsruhe bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Friedrichsruhe im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 321 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 269-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Friedrichsruhe im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Friedrichsruhe, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Friedrichsruhe 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ludwigslust-Parchim 378 % Berichtsjahr 2024 +2 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 142 Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Friedrichsruhe auf Platz 72, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Friedrichsruhe mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Friedrichsruhe Grundsteuer B
Borkow 380 % 0 Prozentpunkte 400 %
Bresegard bei Picher 380 % 0 Prozentpunkte 375 %
Brüel 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Dersenow 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Dobbertin 380 % 0 Prozentpunkte 380 %

Gewerbesteuer in Friedrichsruhe an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Friedrichsruhe beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Friedrichsruhe selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Friedrichsruhe noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Friedrichsruhe

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Friedrichsruhe?

Der Hebesatz liegt bei 380 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.701,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Friedrichsruhe?

Die Grundsteuer B liegt bei 400 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Friedrichsruhe hoch?

Friedrichsruhe liegt 2 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Ludwigslust-Parchim von 378 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Friedrichsruhe selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Friedrichsruhe
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.