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Rheinland-Pfalz Landkreis Altenkirchen (Westerwald) Friedewald

Hebesätze Friedewald

Landkreis Altenkirchen (Westerwald) · AGS 07132036 · 1.102 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Friedewald gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) liegt bei 420 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Was der Wert für Friedewald bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Friedewald im mittleren Fünftel; der Satz von 380 % kommt insgesamt 2.486 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 626-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Friedewald vorliegen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Friedewald, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Friedewald 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) 420 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 118 Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Friedewald auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Friedewald mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Friedewald Grundsteuer B
Birnbach 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Busenhausen 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Daaden 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Idelberg 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Kettenhausen 380 % 0 Prozentpunkte 465 %

Wie viel Gewerbesteuer in Friedewald anfällt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 380 % sind das 12.701,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Friedewald beschliesst

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Friedewald und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Friedewald ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Friedewald

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Friedewald?

Friedewald setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Friedewald?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 465 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Friedewald hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Altenkirchen (Westerwald) von 420 % liegt Friedewald 40 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Friedewald durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Friedewald
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.