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Baden-Württemberg Landkreis Tuttlingen Fridingen an der Donau

Hebesätze Fridingen an der Donau

Landkreis Tuttlingen · AGS 08327016 · 3.132 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Fridingen an der Donau, Stadt

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

350 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Fridingen an der Donau aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Tuttlingen liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Fridingen an der Donau zum Landesdurchschnitt liegt

Fridingen an der Donau liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 880 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 350 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 340 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 753-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Fridingen an der Donau im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Fridingen an der Donau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Fridingen an der Donau 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Tuttlingen 340 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 35 Gemeinden im Landkreis Tuttlingen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Fridingen an der Donau auf Platz 27, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Wie die Umgebung von Fridingen an der Donau liegt

Gemeinden im Landkreis Tuttlingen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Fridingen an der Donau Grundsteuer B
Gunningen 350 % 0 Prozentpunkte 310 %
Balgheim 340 % −10 Prozentpunkte 330 %
Bärenthal 360 % +10 Prozentpunkte 380 %
Böttingen 340 % −10 Prozentpunkte 340 %
Bubsheim 340 % −10 Prozentpunkte 300 %

Gewerbesteuer in Fridingen an der Donau an einem Beispiel

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 350 % Hebesatz sind 11.698,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Fridingen an der Donau selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Fridingen an der Donau noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Fridingen an der Donau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Fridingen an der Donau?

Fridingen an der Donau setzt 350 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.698,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Fridingen an der Donau?

Fridingen an der Donau setzt die Grundsteuer B auf 365 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Fridingen an der Donau hoch?

Gemessen am Median Landkreis Tuttlingen von 340 % liegt der Satz von Fridingen an der Donau 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Fridingen an der Donau durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Fridingen an der Donau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.