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Bayern Landkreis Berchtesgadener Land Freilassing

Hebesätze Freilassing

Landkreis Berchtesgadener Land · AGS 09172118 · 17.697 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Freilassing, St

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
290 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Freilassing ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 320 %. Der Median Landkreis Berchtesgadener Land liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Freilassing im Vergleich steht

Der Wert von 320 % ordnet Freilassing im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 434 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 301 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 96-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Freilassing ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Freilassing, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Freilassing 320 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Berchtesgadener Land 340 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 15 Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Freilassing auf Platz 6, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Freilassing mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Berchtesgadener Land mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Freilassing Grundsteuer B
Anger 320 % 0 Prozentpunkte 310 %
Ainring 310 % −10 Prozentpunkte 310 %
Bayerisch Gmain 310 % −10 Prozentpunkte 310 %
Laufen 310 % −10 Prozentpunkte 310 %
Piding 310 % −10 Prozentpunkte 310 %

Was der Hebesatz in Freilassing in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 320 % macht daraus 10.696,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Freilassing beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Freilassing nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Freilassing noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Freilassing

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Freilassing?

320 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.696,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Freilassing?

Die Grundsteuer B liegt bei 320 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Freilassing hoch?

Gemessen am Median Landkreis Berchtesgadener Land von 340 % liegt der Satz von Freilassing 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Freilassing selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Freilassing
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.