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Hebesätze Frauenprießnitz
In Frauenprießnitz gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Saale-Holzland-Kreis liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.
Wie Frauenprießnitz bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Frauenprießnitz im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 270-grösste von 630 Gemeinden des Landes.
Hebesätze in Frauenprießnitz nach Quelle
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Frauenprießnitz | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Saale-Holzland-Kreis | 395 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 91 Gemeinden im Saale-Holzland-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Frauenprießnitz auf Platz 18, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Wie die Umgebung von Frauenprießnitz liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Frauenprießnitz | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Albersdorf | 395 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Altenberga | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Bad Klosterlausnitz | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Bobeck | 395 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Bremsnitz | 395 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
Ein Rechenbeispiel für Frauenprießnitz
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Welche Satzung gilt
Frauenprießnitz legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.
Für Frauenprießnitz fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Frauenprießnitz
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Frauenprießnitz?
Frauenprießnitz setzt 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.202,88 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Frauenprießnitz?
389 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Frauenprießnitz hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Frauenprießnitz liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Frauenprießnitz legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.