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Bayern Landkreis Regen Frauenau

Hebesätze Frauenau

Landkreis Regen · AGS 09276121 · 2.715 Einwohner

Gewerbesteuer
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Frauenau ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 425 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 425 %. Der Median Landkreis Regen liegt bei 375 %, die Differenz beträgt 50 Prozentpunkte.

Wie Frauenau bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Frauenau im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 425 % setzen bundesweit 39 Gemeinden fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 2.043 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.081-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Frauenau im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Frauenau, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Frauenau 425 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Regen 375 % Berichtsjahr 2024 +50 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +45 Prozentpunkte

Von 24 Gemeinden im Landkreis Regen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Frauenau auf Platz 22, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Frauenau

Gemeinden im Landkreis Regen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Frauenau Grundsteuer B
Bodenmais 410 % −15 Prozentpunkte 410 %
Zwiesel 440 % +15 Prozentpunkte 570 %
Böbrach 400 % −25 Prozentpunkte 420 %
Lindberg 460 % +35 Prozentpunkte 460 %
Regen 390 % −35 Prozentpunkte 570 %

Was die Gewerbesteuer in Frauenau konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 425 % ergibt das 14.205,63 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.504,13 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Frauenau, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Frauenau noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Frauenau

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Frauenau?

Frauenau setzt 425 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 14.205,63 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Frauenau?

Die Grundsteuer B liegt bei 425 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Frauenau hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Regen von 375 % liegt Frauenau 50 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Frauenau per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Frauenau
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.