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Thüringen Landkreis Schmalkalden-Meiningen Frankenheim/Rhön

Hebesätze Frankenheim/Rhön

Landkreis Schmalkalden-Meiningen · AGS 16066024 · 1.045 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
389 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Frankenheim/Rhön setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Landkreis Schmalkalden-Meiningen liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Frankenheim/Rhön hoch?

483 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 395 % fest. Damit liegt Frankenheim/Rhön im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 236-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Frankenheim/Rhön ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Frankenheim/Rhön, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Frankenheim/Rhön 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Schmalkalden-Meiningen 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Frankenheim/Rhön auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Frankenheim/Rhön Grundsteuer B
Belrieth 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Birx 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Breitungen/Werra 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Christes 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Einhausen 395 % 0 Prozentpunkte 389 %

Was der Hebesatz in Frankenheim/Rhön in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 395 %, also 13.202,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Frankenheim/Rhön nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Frankenheim/Rhön noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Frankenheim/Rhön

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Frankenheim/Rhön?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Frankenheim/Rhön?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 389 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Frankenheim/Rhön hoch?

Gemessen am Median Landkreis Schmalkalden-Meiningen von 395 % liegt der Satz von Frankenheim/Rhön genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Frankenheim/Rhön selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Frankenheim/Rhön
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.