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Thüringen Landkreis Sonneberg Frankenblick

Hebesätze Frankenblick

Landkreis Sonneberg · AGS 16072023 · 5.671 Einwohner

Gewerbesteuer
357 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
389 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Frankenblick ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 357 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Landkreis Sonneberg liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 38 Prozentpunkte.

Wo Frankenblick im Vergleich steht

Der Wert von 357 % ordnet Frankenblick im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 61 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 21 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 89-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Frankenblick ausweisen

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Frankenblick, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Frankenblick 357 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Sonneberg 395 % Berichtsjahr 2024 −38 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −23 Prozentpunkte

Von 8 Gemeinden im Landkreis Sonneberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Frankenblick auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Sonneberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Frankenblick Grundsteuer B
Schalkau 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Föritztal 395 % +38 Prozentpunkte 389 %
Lauscha 395 % +38 Prozentpunkte 426 %
Neuhaus am Rennweg 395 % +38 Prozentpunkte 389 %
Sonneberg 395 % +38 Prozentpunkte 445 %

Was der Hebesatz in Frankenblick in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 357 % macht daraus 11.932,73 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 768,77 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo die Festsetzung für Frankenblick nachzulesen ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Frankenblick nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Frankenblick noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Frankenblick

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Frankenblick?

357 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.932,73 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Frankenblick?

Frankenblick setzt die Grundsteuer B auf 389 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Frankenblick hoch?

Frankenblick liegt 38 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Sonneberg von 395 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Frankenblick per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Frankenblick
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.