Hessen › Landkreis Waldeck-Frankenberg ›Frankenberg (Eder), Philipp-Soldan-Stadt
Hebesätze Frankenberg (Eder), Philipp-Soldan-Stadt
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Frankenberg (Eder), Philipp-Soldan-Stadt beträgt 357 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 396 %. Der Median Landkreis Waldeck-Frankenberg liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 33 Prozentpunkte.
Wie Frankenberg (Eder), Philipp-Soldan-Stadt bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Frankenberg (Eder), Philipp-Soldan-Stadt im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 357 % setzen bundesweit 62 Gemeinden fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 9 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 68-grösste von 422 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Frankenberg (Eder), Philipp-Soldan-Stadt ausweisen
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Frankenberg (Eder), Philipp-Soldan-Stadt | 357 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Waldeck-Frankenberg | 390 % | Berichtsjahr 2024 | −33 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −23 Prozentpunkte |
Von 21 Gemeinden im Landkreis Waldeck-Frankenberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Frankenberg (Eder), Philipp-Soldan-Stadt auf Platz 1, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Frankenberg (Eder), Philipp-Soldan-Stadt | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Allendorf (Eder) | 357 % | 0 Prozentpunkte | 365 % |
| Battenberg (Eder) | 357 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Diemelstadt | 357 % | 0 Prozentpunkte | 365 % |
| Bad Wildungen | 380 % | +23 Prozentpunkte | 360 % |
| Edertal, Nationalparkgemeinde | 380 % | +23 Prozentpunkte | 380 % |
Was der Hebesatz in Frankenberg (Eder), Philipp-Soldan-Stadt in Euro bedeutet
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 357 % ergibt das 11.932,73 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 768,77 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Frankenberg (Eder), Philipp-Soldan-Stadt nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Frankenberg (Eder), Philipp-Soldan-Stadt noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Frankenberg (Eder), Philipp-Soldan-Stadt
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Frankenberg (Eder), Philipp-Soldan-Stadt?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 357 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.932,73 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Frankenberg (Eder), Philipp-Soldan-Stadt?
Frankenberg (Eder), Philipp-Soldan-Stadt setzt die Grundsteuer B auf 396 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Frankenberg (Eder), Philipp-Soldan-Stadt hoch?
Der Median Landkreis Waldeck-Frankenberg liegt bei 390 %. Frankenberg (Eder), Philipp-Soldan-Stadt liegt damit 33 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Frankenberg (Eder), Philipp-Soldan-Stadt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.