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Hessen Landkreis Waldeck-Frankenberg Diemelstadt

Hebesätze Diemelstadt

Landkreis Waldeck-Frankenberg · AGS 06635008 · 5.330 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Diemelstadt, Stadt

Gewerbesteuer
357 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Diemelstadt ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 357 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Waldeck-Frankenberg liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 33 Prozentpunkte.

Was der Wert für Diemelstadt bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Diemelstadt im zweiten Fünftel; der Satz von 357 % kommt insgesamt 62 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 9 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 292-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Diemelstadt nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Diemelstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Diemelstadt 357 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Waldeck-Frankenberg 390 % Berichtsjahr 2024 −33 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −23 Prozentpunkte

Von 21 Gemeinden im Landkreis Waldeck-Frankenberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Diemelstadt auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Diemelstadt

Gemeinden im Landkreis Waldeck-Frankenberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Diemelstadt Grundsteuer B
Allendorf (Eder) 357 % 0 Prozentpunkte 365 %
Battenberg (Eder) 357 % 0 Prozentpunkte 380 %
Frankenberg (Eder), Philipp-Soldan-Stadt 357 % 0 Prozentpunkte 396 %
Bad Wildungen 380 % +23 Prozentpunkte 360 %
Edertal, Nationalparkgemeinde 380 % +23 Prozentpunkte 380 %

Ein Rechenbeispiel für Diemelstadt

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 357 % sind das 11.932,73 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 768,77 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Diemelstadt legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Diemelstadt fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Diemelstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Diemelstadt?

Diemelstadt setzt 357 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.932,73 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Diemelstadt?

Die Grundsteuer B liegt bei 365 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Diemelstadt hoch?

Diemelstadt liegt 33 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Waldeck-Frankenberg von 390 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Diemelstadt selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Diemelstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.