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Hessen Wetteraukreis Florstadt

Hebesätze Florstadt

Wetteraukreis · AGS 06440007 · 8.853 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Florstadt, Stadt

Gewerbesteuer
410 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
495 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Florstadt beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 495 %. Der Median Wetteraukreis liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Florstadt bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Florstadt im höchsten Fünftel; der Satz von 410 % kommt insgesamt 177 mal vor. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 315 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 198-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Florstadt im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Florstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Florstadt 410 % Berichtsjahr 2024
Median Wetteraukreis 390 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +30 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Wetteraukreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Florstadt auf Platz 24, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Florstadt mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Wetteraukreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Florstadt Grundsteuer B
Friedberg (Hessen) 400 % −10 Prozentpunkte 590 %
Gedern 400 % −10 Prozentpunkte 520 %
Glauburg 400 % −10 Prozentpunkte 600 %
Limeshain 400 % −10 Prozentpunkte 450 %
Ortenberg 400 % −10 Prozentpunkte 750 %

Was die Gewerbesteuer in Florstadt konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 410 % sind das 13.704,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Florstadt beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Florstadt, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Florstadt noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Florstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Florstadt?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 410 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.704,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Florstadt?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 495 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Florstadt hoch?

Der Median Wetteraukreis liegt bei 390 %. Florstadt liegt damit 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Florstadt. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Florstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.