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Rheinland-Pfalz Landkreis Alzey-Worms Flörsheim-Dalsheim

Hebesätze Flörsheim-Dalsheim

Landkreis Alzey-Worms · AGS 07331023 · 3.180 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
430 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Flörsheim-Dalsheim setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Alzey-Worms liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Was der Wert für Flörsheim-Dalsheim bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Flörsheim-Dalsheim im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 1.710 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 202-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Flörsheim-Dalsheim nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Flörsheim-Dalsheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Flörsheim-Dalsheim 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Alzey-Worms 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 69 Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Flörsheim-Dalsheim auf Platz 48, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Flörsheim-Dalsheim

Gemeinden im Landkreis Alzey-Worms mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Flörsheim-Dalsheim Grundsteuer B
Albig 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Alsheim 400 % 0 Prozentpunkte 535 %
Bechenheim 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bermersheim vor der Höhe 400 % 0 Prozentpunkte 465 %
Biebelnheim 400 % 0 Prozentpunkte 565 %

Ein Rechenbeispiel für Flörsheim-Dalsheim

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Flörsheim-Dalsheim legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Flörsheim-Dalsheim fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Flörsheim-Dalsheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Flörsheim-Dalsheim?

In Flörsheim-Dalsheim gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Flörsheim-Dalsheim?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 465 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Flörsheim-Dalsheim hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Alzey-Worms von 380 % liegt Flörsheim-Dalsheim 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Flörsheim-Dalsheim legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Flörsheim-Dalsheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.