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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Greifswald Ferdinandshof

Hebesätze Ferdinandshof

Landkreis Vorpommern-Greifswald · AGS 13075033 · 2.718 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Ferdinandshof setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Ferdinandshof bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Ferdinandshof im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 616 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 106-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Ferdinandshof im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ferdinandshof, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ferdinandshof 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vorpommern-Greifswald 390 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 138 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ferdinandshof auf Platz 94, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Ferdinandshof mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ferdinandshof Grundsteuer B
Ahlbeck 400 % 0 Prozentpunkte 430 %
Altwarp, Fischerdorf 400 % 0 Prozentpunkte 430 %
Altwigshagen 400 % 0 Prozentpunkte 420 %
Bergholz 400 % 0 Prozentpunkte 412 %
Blankensee 400 % 0 Prozentpunkte 450 %

Gewerbesteuer in Ferdinandshof an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Ferdinandshof beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Ferdinandshof selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Ferdinandshof noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ferdinandshof

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ferdinandshof?

Ferdinandshof setzt 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.370,00 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ferdinandshof?

420 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Ferdinandshof hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Vorpommern-Greifswald von 390 % liegt Ferdinandshof 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Ferdinandshof durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Ferdinandshof
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.