Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Rheinland-Pfalz Landkreis Südwestpfalz Erlenbach bei Dahn

Hebesätze Erlenbach bei Dahn

Landkreis Südwestpfalz · AGS 07340010 · 319 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
465 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Erlenbach bei Dahn gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Südwestpfalz liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.

Wo Erlenbach bei Dahn im Vergleich steht

Der Wert von 380 % ordnet Erlenbach bei Dahn im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 2.485 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.624-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Erlenbach bei Dahn nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Erlenbach bei Dahn, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Erlenbach bei Dahn 380 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Südwestpfalz 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 84 Gemeinden im Landkreis Südwestpfalz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Erlenbach bei Dahn auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Erlenbach bei Dahn liegt

Gemeinden im Landkreis Südwestpfalz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Erlenbach bei Dahn Grundsteuer B
Battweiler 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bechhofen 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Biedershausen 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bobenthal 380 % 0 Prozentpunkte 465 %
Bottenbach 380 % 0 Prozentpunkte 485 %

Ein Rechenbeispiel für Erlenbach bei Dahn

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 380 % macht daraus 12.701,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Erlenbach bei Dahn legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Erlenbach bei Dahn fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Erlenbach bei Dahn

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Erlenbach bei Dahn?

In Erlenbach bei Dahn gilt ein Hebesatz von 380 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.701,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Erlenbach bei Dahn?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 465 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Erlenbach bei Dahn hoch?

Gemessen am Median Landkreis Südwestpfalz von 380 % liegt der Satz von Erlenbach bei Dahn genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Erlenbach bei Dahn per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Erlenbach bei Dahn
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.