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Thüringen Landkreis Nordhausen Ellrich

Hebesätze Ellrich

Landkreis Nordhausen · AGS 16062005 · 5.381 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Ellrich, Stadt

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
411 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
304 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Ellrich ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 411 %. Der Median Landkreis Nordhausen liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wie Ellrich zum Landesdurchschnitt liegt

Ellrich liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 444 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 390 %. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 102 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 94-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Ellrich im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ellrich, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ellrich 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordhausen 395 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 15 Gemeinden im Landkreis Nordhausen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ellrich auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Nordhausen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ellrich Grundsteuer B
Görsbach 395 % +5 Prozentpunkte 402 %
Großlohra 395 % +5 Prozentpunkte 390 %
Hohenstein 395 % +5 Prozentpunkte 400 %
Kehmstedt 395 % +5 Prozentpunkte 389 %
Kleinfurra 395 % +5 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Ellrich konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 390 % Hebesatz sind 13.035,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo die Festsetzung für Ellrich nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Ellrich, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Ellrich noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ellrich

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ellrich?

Ellrich setzt 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.035,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ellrich?

Die Grundsteuer B liegt bei 411 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Ellrich hoch?

Der Median Landkreis Nordhausen liegt bei 395 %. Ellrich liegt damit 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Ellrich selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Ellrich
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.