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Thüringen Landkreis Nordhausen Kleinfurra

Hebesätze Kleinfurra

Landkreis Nordhausen · AGS 16062026 · 1.007 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Kleinfurra gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Nordhausen liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Was der Wert für Kleinfurra bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Kleinfurra im vierten Fünftel; der Satz von 395 % kommt insgesamt 483 mal vor. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 241-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Kleinfurra nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Kleinfurra, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Kleinfurra 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordhausen 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 15 Gemeinden im Landkreis Nordhausen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Kleinfurra auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Nordhausen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Kleinfurra Grundsteuer B
Görsbach 395 % 0 Prozentpunkte 402 %
Großlohra 395 % 0 Prozentpunkte 390 %
Hohenstein 395 % 0 Prozentpunkte 400 %
Kehmstedt 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Lipprechterode 395 % 0 Prozentpunkte 389 %

Ein Rechenbeispiel für Kleinfurra

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 395 % sind das 13.202,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Kleinfurra nachzulesen ist

Kleinfurra legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Kleinfurra fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Kleinfurra

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Kleinfurra?

Kleinfurra setzt 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.202,88 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Kleinfurra?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Kleinfurra hoch?

Gemessen am Median Landkreis Nordhausen von 395 % liegt der Satz von Kleinfurra genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Kleinfurra selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Kleinfurra
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.