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Hebesätze Ellenz-Poltersdorf
In Ellenz-Poltersdorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 465 %. Der Median Landkreis Cochem-Zell liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Wie Ellenz-Poltersdorf zum Landesdurchschnitt liegt
Ellenz-Poltersdorf liegt im mittleren Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 2.486 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 380 %. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 142 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 815-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.
Ellenz-Poltersdorf im Zahlenvergleich
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Ellenz-Poltersdorf | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Cochem-Zell | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 89 Gemeinden im Landkreis Cochem-Zell mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ellenz-Poltersdorf auf Platz 2, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Ellenz-Poltersdorf liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Ellenz-Poltersdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Alf | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Alflen | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Altlay | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Altstrimmig | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
| Beilstein | 380 % | 0 Prozentpunkte | 465 % |
Gewerbesteuer in Ellenz-Poltersdorf an einem Beispiel
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 380 % Hebesatz sind 12.701,50 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Welche Satzung gilt
Zuständig für die Festsetzung ist Ellenz-Poltersdorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Ellenz-Poltersdorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ellenz-Poltersdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ellenz-Poltersdorf?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ellenz-Poltersdorf?
Die Grundsteuer B liegt bei 465 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Ellenz-Poltersdorf hoch?
Gemessen am Median Landkreis Cochem-Zell von 380 % liegt der Satz von Ellenz-Poltersdorf genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Ellenz-Poltersdorf legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.