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Hessen Landkreis Fulda Eiterfeld, Marktgemeinde

Hebesätze Eiterfeld, Marktgemeinde

Landkreis Fulda · AGS 06631007 · 7.147 Einwohner

Gewerbesteuer
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
365 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
332 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

375 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Eiterfeld, Marktgemeinde aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Fulda liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wo Eiterfeld, Marktgemeinde im Vergleich steht

Der Wert von 375 % ordnet Eiterfeld, Marktgemeinde im mittleren Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 85 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 80 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 230-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Eiterfeld, Marktgemeinde im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Eiterfeld, Marktgemeinde, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Eiterfeld, Marktgemeinde 375 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Fulda 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Fulda mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Eiterfeld, Marktgemeinde auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Fulda mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Eiterfeld, Marktgemeinde Grundsteuer B
Bad Salzschlirf 375 % 0 Prozentpunkte 695 %
Burghaun, Marktgemeinde 375 % 0 Prozentpunkte 500 %
Dipperz 380 % +5 Prozentpunkte 365 %
Ehrenberg (Rhön) 380 % +5 Prozentpunkte 380 %
Eichenzell 370 % −5 Prozentpunkte 465 %

Was die Gewerbesteuer in Eiterfeld, Marktgemeinde konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 375 % macht daraus 12.534,38 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Eiterfeld, Marktgemeinde, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Eiterfeld, Marktgemeinde noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Eiterfeld, Marktgemeinde

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Eiterfeld, Marktgemeinde?

Eiterfeld, Marktgemeinde setzt 375 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.534,38 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Eiterfeld, Marktgemeinde?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 365 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Eiterfeld, Marktgemeinde hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Eiterfeld, Marktgemeinde liegt 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Eiterfeld, Marktgemeinde durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Eiterfeld, Marktgemeinde
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.