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Hessen Landkreis Fulda Burghaun, Marktgemeinde

Hebesätze Burghaun, Marktgemeinde

Landkreis Fulda · AGS 06631002 · 6.373 Einwohner

Gewerbesteuer
375 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
490 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Burghaun, Marktgemeinde gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 375 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Fulda liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Burghaun, Marktgemeinde hoch?

86 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 375 % fest. Damit liegt Burghaun, Marktgemeinde im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 80 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 256-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Burghaun, Marktgemeinde nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Burghaun, Marktgemeinde, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Burghaun, Marktgemeinde 375 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Fulda 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte

Von 23 Gemeinden im Landkreis Fulda mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Burghaun, Marktgemeinde auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Burghaun, Marktgemeinde mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Fulda mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Burghaun, Marktgemeinde Grundsteuer B
Bad Salzschlirf 375 % 0 Prozentpunkte 695 %
Eiterfeld, Marktgemeinde 375 % 0 Prozentpunkte 365 %
Dipperz 380 % +5 Prozentpunkte 365 %
Ehrenberg (Rhön) 380 % +5 Prozentpunkte 380 %
Eichenzell 370 % −5 Prozentpunkte 465 %

Ein Rechenbeispiel für Burghaun, Marktgemeinde

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 375 %, also 12.534,38 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 167,13 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Burghaun, Marktgemeinde beschliesst

Burghaun, Marktgemeinde legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Burghaun, Marktgemeinde fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Burghaun, Marktgemeinde

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Burghaun, Marktgemeinde?

375 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.534,38 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Burghaun, Marktgemeinde?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 500 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Burghaun, Marktgemeinde hoch?

Burghaun, Marktgemeinde liegt 5 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Fulda von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Burghaun, Marktgemeinde. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Burghaun, Marktgemeinde
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.