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Baden-Württemberg Landkreis Konstanz Eigeltingen

Hebesätze Eigeltingen

Landkreis Konstanz · AGS 08335021 · 3.896 Einwohner

Gewerbesteuer
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Eigeltingen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 345 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Konstanz liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Wo Eigeltingen im Vergleich steht

Der Wert von 345 % ordnet Eigeltingen im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 68 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 318 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 660-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Eigeltingen im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Eigeltingen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Eigeltingen 345 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Konstanz 350 % Berichtsjahr 2024 −5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −35 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Konstanz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Eigeltingen auf Platz 10, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Eigeltingen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Konstanz mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Eigeltingen Grundsteuer B
Mühlingen 345 % 0 Prozentpunkte 330 %
Aach 340 % −5 Prozentpunkte 360 %
Bodman-Ludwigshafen 340 % −5 Prozentpunkte 300 %
Gottmadingen 350 % +5 Prozentpunkte 390 %
Hilzingen 340 % −5 Prozentpunkte 340 %

Gewerbesteuer in Eigeltingen an einem Beispiel

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 345 % macht daraus 11.531,63 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.169,88 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Eigeltingen beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Eigeltingen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Eigeltingen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Eigeltingen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Eigeltingen?

Eigeltingen setzt 345 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.531,63 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Eigeltingen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Eigeltingen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Eigeltingen liegt 5 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Eigeltingen selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Eigeltingen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.