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Baden-Württemberg Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Ehrenkirchen

Hebesätze Ehrenkirchen

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald · AGS 08315131 · 7.696 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Ehrenkirchen gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald liegt bei 368 %, die Differenz beträgt 32 Prozentpunkte.

Wie Ehrenkirchen zum Landesdurchschnitt liegt

Ehrenkirchen liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 1.029 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 343-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Ehrenkirchen im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ehrenkirchen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ehrenkirchen 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 368 % Berichtsjahr 2024 +32 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 50 Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ehrenkirchen auf Platz 43, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Ehrenkirchen

Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ehrenkirchen Grundsteuer B
Au 400 % 0 Prozentpunkte 460 %
Bad Krozingen 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Ebringen 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Merzhausen 400 % 0 Prozentpunkte 475 %
Neuenburg am Rhein 400 % 0 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Ehrenkirchen konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Ehrenkirchen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Ehrenkirchen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ehrenkirchen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ehrenkirchen?

400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ehrenkirchen?

400 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Ehrenkirchen hoch?

Der Median Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald liegt bei 368 %. Ehrenkirchen liegt damit 32 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Ehrenkirchen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Ehrenkirchen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.