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Sachsen Erzgebirgskreis Ehrenfriedersdorf

Hebesätze Ehrenfriedersdorf

Erzgebirgskreis · AGS 14521160 · 4.561 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Ehrenfriedersdorf, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
460 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
300 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Ehrenfriedersdorf setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 380 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 460 %. Der Median Erzgebirgskreis liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 380 % aus.

Ist der Hebesatz in Ehrenfriedersdorf hoch?

2.486 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 380 % fest. Damit liegt Ehrenfriedersdorf im mittleren Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 19 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 177-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Ehrenfriedersdorf im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ehrenfriedersdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ehrenfriedersdorf 380 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Ehrenfriedersdorf 380 % Berichtsjahr 2024
Median Erzgebirgskreis 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 59 Gemeinden im Erzgebirgskreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ehrenfriedersdorf auf Platz 2, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Ehrenfriedersdorf

Gemeinden im Erzgebirgskreis mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ehrenfriedersdorf Grundsteuer B
Eibenstock 380 % 0 Prozentpunkte 380 %
Annaberg-Buchholz 390 % +10 Prozentpunkte 400 %
Aue-Bad Schlema 390 % +10 Prozentpunkte 400 %
Crottendorf 390 % +10 Prozentpunkte 427 %
Drebach 390 % +10 Prozentpunkte 430 %

Was die Gewerbesteuer in Ehrenfriedersdorf konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 380 %, also 12.701,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Ehrenfriedersdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Ehrenfriedersdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ehrenfriedersdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ehrenfriedersdorf?

Ehrenfriedersdorf setzt 380 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ehrenfriedersdorf?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 460 %, gebietsstand 1. januar 2026. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Ehrenfriedersdorf hoch?

Ehrenfriedersdorf liegt 20 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Erzgebirgskreis von 400 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Ehrenfriedersdorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Ehrenfriedersdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.