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Bayern Landkreis Forchheim Eggolsheim

Hebesätze Eggolsheim

Landkreis Forchheim · AGS 09474123 · 6.571 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Eggolsheim, M

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Eggolsheim ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Forchheim liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Eggolsheim im Vergleich steht

Der Wert von 400 % ordnet Eggolsheim im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Bayern steht die Gemeinde auf Platz 1.966 von 2.056, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 410-grösste von 2.056 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Eggolsheim im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Eggolsheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Eggolsheim 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Forchheim 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 29 Gemeinden im Landkreis Forchheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Eggolsheim auf Platz 25, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Eggolsheim mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Forchheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Eggolsheim Grundsteuer B
Hallerndorf 400 % 0 Prozentpunkte 330 %
Igensdorf 400 % 0 Prozentpunkte 410 %
Poxdorf 400 % 0 Prozentpunkte 420 %
Weilersbach 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Dormitz 380 % −20 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Eggolsheim konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Eggolsheim beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Eggolsheim, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Eggolsheim noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Eggolsheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Eggolsheim?

Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Eggolsheim?

Die Grundsteuer B liegt bei 500 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Eggolsheim hoch?

Gemessen am Median Landkreis Forchheim von 380 % liegt der Satz von Eggolsheim 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Eggolsheim legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Eggolsheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.