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Rheinland-Pfalz Landkreis Bad Dürkheim Ebertsheim

Hebesätze Ebertsheim

Landkreis Bad Dürkheim · AGS 07332012 · 1.297 Einwohner

Gewerbesteuer
475 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
685 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
345 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

475 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Ebertsheim aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 685 %. Der Median Landkreis Bad Dürkheim liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 80 Prozentpunkte.

Wie Ebertsheim bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Ebertsheim im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 475 % setzen bundesweit 18 Gemeinden fest. Innerhalb von Rheinland-Pfalz steht die Gemeinde auf Platz 2.284 von 2.301, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 537-grösste von 2.301 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Ebertsheim vorliegen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ebertsheim, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ebertsheim 475 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bad Dürkheim 395 % Berichtsjahr 2024 +80 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +95 Prozentpunkte

Von 48 Gemeinden im Landkreis Bad Dürkheim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ebertsheim auf Platz 48, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Ebertsheim

Gemeinden im Landkreis Bad Dürkheim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ebertsheim Grundsteuer B
Freinsheim 453 % −22 Prozentpunkte 559 %
Hettenleidelheim 435 % −40 Prozentpunkte 620 %
Bissersheim 420 % −55 Prozentpunkte 465 %
Esthal 410 % −65 Prozentpunkte 545 %
Frankeneck 410 % −65 Prozentpunkte 545 %

Wie viel Gewerbesteuer in Ebertsheim anfällt

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 475 % ergibt das 15.876,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.175,38 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Ebertsheim und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Ebertsheim ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ebertsheim

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ebertsheim?

475 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 15.876,88 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ebertsheim?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 685 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Ebertsheim hoch?

Gemessen am Median Landkreis Bad Dürkheim von 395 % liegt der Satz von Ebertsheim 80 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Ebertsheim. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Ebertsheim
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.