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Baden-Württemberg Landkreis Ravensburg Ebenweiler

Hebesätze Ebenweiler

Landkreis Ravensburg · AGS 08436024 · 1.311 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
420 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ebenweiler beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 420 %. Der Median Landkreis Ravensburg liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Ebenweiler hoch?

545 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 340 % fest. Damit liegt Ebenweiler im niedrigsten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Baden-Württemberg steht die Gemeinde auf Platz 62 von 1.101, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 1.013-grösste von 1.101 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Ebenweiler vorliegen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Ebenweiler, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Ebenweiler 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ravensburg 350 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 39 Gemeinden im Landkreis Ravensburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ebenweiler auf Platz 1, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Ravensburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Ebenweiler Grundsteuer B
Achberg 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Aichstetten 340 % 0 Prozentpunkte 330 %
Aitrach 340 % 0 Prozentpunkte 340 %
Altshausen 340 % 0 Prozentpunkte 430 %
Argenbühl 340 % 0 Prozentpunkte 320 %

Wie viel Gewerbesteuer in Ebenweiler anfällt

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 340 %, also 11.364,50 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Ebenweiler und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Ebenweiler ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ebenweiler

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ebenweiler?

Ebenweiler setzt 340 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.364,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ebenweiler?

420 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Ebenweiler hoch?

Gemessen am Median Landkreis Ravensburg von 350 % liegt der Satz von Ebenweiler 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Ebenweiler. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Ebenweiler
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.